Orografisch rechts des Flusses "Flem" ist das Dorf Flims östlich, südlich (Richtung Murschetg/Laax) und auch westlich von geschlossenem Wald umgeben. Der darin eingebettete Dorfteil heisst denn auch Flims-Waldhaus. Die Grundstücke der Parteien und die nähere Umgebung (Via Surpunt, Via Rundella) gehören zu diesem Dorfteil. Die nähere Flurbezeichnung auf der Grundbuchplankopie ist mit "Gion d'Eva" angegeben (act. 02.III.3). Dieselben Quartier- und Flurbezeichnungen benützte auch der Kläger im vorinstanzlichen Verfahren (act. 02.II.Ib, S. 3).