Nur wenige Grundstücke werden nicht von eigenen oder benachbarten Baumgruppen tangiert. Von der erhöhten Kantonsstrasse aus sind die meisten Häuser nur teilweise oder gar nicht sichtbar. Ohne die Durchsetzung des Wohngebiets mit Bäumen würde es viel störender in der Landschaft wahrgenommen. Unter diesen Umständen kann man im Verhältnis der beiden betroffenen Grundstücke kaum von einem unnatürlichen Fremdkörper oder einem künstlich erzeugten Schutzwall sprechen. Hohe Baumgruppen entlang von Parzellengrenzen sind vielmehr eine auffällige Erscheinung, welche das Gebiet schlechthin prägen und ihm einen waldähnlichen Charakter verleihen (act. 02.IV.3, S. 1 f., Beilagen 1/2).