In die gleiche Richtung geht die höchstrichterliche Einschätzung, im Bereich der negativen Immissionen von Bauten bestehe kaum mehr Raum für die Anwendung von Art. 684 ZGB, da durch die in der Regel umfassende Normierung in den Kantonen dem berechtig- 25 ten Immissionsschutz im Baubewilligungsverfahren genügend Rechnung getragen werde (BGE 126 III 452 E. 3.c.cc).