684 ZGB inhaltlich auszulegen, hat der Richter zu erwägen, ob nicht die kantonalen Abstandsvorschriften als Immissionsschutz genügen. Dies sieht auch das Bundesgericht nicht anders, wenn es den Grund für die Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Mindestgarantie darin sieht, dass der kantonalrechtliche Immissionsschutz bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften versagen kann (BGE 126 III 452 E. 3.c.bb). In die gleiche Richtung geht die höchstrichterliche Einschätzung, im Bereich der negativen Immissionen von Bauten bestehe kaum mehr Raum für die Anwendung von Art.