zur Grenze des Grundstücks 3928 (B.) sondern von der Stammitte schräg auf den weiter entfernten Grenzpunkt des Grundstücks 3927 (X.) zu messen ist (act. 02.III.2). Unter Vorbehalt der Messgenauigkeit auf einem Grundbuchplan im Massstab 1:250 ergibt sich für den Ahorn ein Grenzabstand von 6 m. Die Frage, ob es beim Grenzabstand eine Toleranz im Zentimeterbereich gibt, kann offen bleiben. In der hinteren Reihe sind 5 von 7 Bäumen über 16 m hoch; in der vorderen sind 6 von 8 Bäumen unter 13 m hoch. Im Durchschnitt liegen die Wipfel der hinteren Reihe 3 m höher; parallel zur Grundstücksgrenze gemessen weisen deren Bäume unter sich Abstände von 2-4 m auf.