684 ZGB ausgehen (BGE 126 III 452 E. 3bb). Nach Bundesgericht (ebenda) rechtfertigt sich, dem bundesrechtlichen Immissionsschutz die Bedeutung einer Mindestgarantie (dann) zuzuerkennen, wenn der kantonalrechtliche Immissionsschutz trotz Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften versagt, weil der Beseitigungsanspruch beispielsweise verjährt ist. Eine solche Konstellation liegt hier nicht beziehungsweise nur zum Teil vor, und insoweit sie teilweise vorliegt, ist sie nicht kausal für den beanstandeten Schattenwurf.