b. Mit Berufungsbegründung macht der Kläger neu geltend, dass von den Fichtenbaumreihen auf einem obenliegenden Grundstück für ihn als Unterlieger eine erhebliche Gefährdung ausgehe, weil Fichten als Flachwurzler weniger statische Stabilität aufwiesen als Bäume mit einem tiefgehenden Wurzelwerk. Diese Gefährdung falle hier um so mehr ins Gewicht, als es sich um unnatürlich dicht zusammengepflanzte Baumreihen handle. Die Bäume seien zur Zeit in der besten Wachstumsphase und würden jedes Jahr um 50 cm grösser. Damit nehme auch die Standsicherheit der Fichten zukünftig von Jahr zu Jahr ab.