Die Frage, wie es sich mit der Entwicklung des Schattenwurfs in den nächsten 3-12 Jahren verhält, ist daher nicht dem Experten vorzulegen. Selbst wenn man von rechtzeitigen Behauptungen betreffend Beschattung der Hausfassade und Entzug von (diffusem) Licht innerhalb des Hauses ausginge, kann man diese Auswirkungen auf Grund der Resultate an den 4 Messstandorten (act. 02.IV.3, Beilage 3) abschätzen. Auf die Einholung einer Oberexpertise kann daher verzichtet werden.