Das am 24. August 2001 erstattete Gutachten wurde auf Begehren des Klägers, es sei ein detailliertes Schattenwurfprofil in Form eines Planes zu erstellen, dahin ergänzt, dass eine vergrösserte hemisphärische 360°-Fotografie mit mehr Details und einer Legende nachgeliefert wurde. Abgesehen davon erhob der Kläger weder vor noch nach der Erstattung des Gutachtens Einwendungen wegen der fachlichen Eignung oder wegen Ausstandsgründen gegen die Gutachterin oder sachliche Bedenken gegen das Gutachten.