E. Gegen das am 26. November 2001 mitgeteilte Urteil liess X. durch seinen Rechtsanwalt innert Frist am 13. Dezember 2001 Berufung einlegen, mit den folgenden Rechtsbegehren: "1. Das angefochtene Urteil sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Klage gemäss Leitschein und Prozesseingabe vom 5. März 2001 sei wie folgt ganz oder teilweise gutzuheissen: 2.1. Der Beklagte sei zu verpflichten, die Bäume Nr. 4 bis 18 gemäss beigeheftetem Situationsplan zu beseitigen. Mindestens sei er zu verpflichten, diese Bäume auf eine maximale Höhe von sechs Metern zu stutzen. 4