Nach Durchführung eines Augenscheins, an welchem der Experte anwesend war und die Parteien ihm Zusatzfragen stellen konnten, modifizierten die Kläger im Rahmen der Parteivorträge an der Hauptverhandlung ihre Rechtsbegehren dahingehend, dass nur noch die Beseitigung der Bäume verlangt werde. Das Begehren, die Bäume auf eine maximale Höhe von 6 m zu stutzen, liessen sie fallen. Das beklagtische Rechtsbegehren blieb unverändert.