D. Mit Beweisverfügung vom 20. April 2001 wurde eine Expertise zwecks Aufnahme eines Schattenwurfprofils und zur Frage der Erheblichkeit und Lästigkeit der Schattenimmissionen angeordnet. Das durch die Firma Atragene, Chur, erstellte Gutachten wurde am 24. August 2001 erstattet und den Parteien zur Kenntnis gebracht. Auf Begehren des Klägers wurde es ergänzt beziehungsweise erläutert. Nach Durchführung eines Augenscheins, an welchem der Experte anwesend war und die Parteien ihm Zusatzfragen stellen konnten, modifizierten die Kläger im Rahmen der Parteivorträge an der Hauptverhandlung ihre Rechtsbegehren dahingehend, dass nur noch die Beseitigung der Bäume verlangt werde.