Die zulässige Maximalhöhe der Bäume sei gerichtlich als Grunddienstbarkeit festzusetzen; das Grundbuchamt für die Gemeinde Flims sei anzuweisen, diese Dienstbarkeit wie folgt einzutragen: Parz. 3761 Last: Baumhöhen-Beschränkung auf 6 m zu Gunsten Parz. 3927 und 3928 auf 8 m ab gemeinsamer Grenze Parz. 3927 und 3928 Recht: Baumhöhen-Beschränkung auf 6 m zu Lasten Parz. 3761 auf 8 m ab gemeinsamer Grenze 3