Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung vom 24. Januar 2001 bezogen die Kläger am 12. Februar 2001 den Leitschein. Mit Prozesseingabe vom 5. März 2001 machten sie ihre Klage beim Bezirksgericht Imboden anhängig, mit den folgenden Rechtsbegehren: "1. Der Beklagte sei zu verpflichten, die Bäume Nr. 4 bis 18 gemäss beigeheftetem Situationsplan zu beseitigen. Mindestens sei er zu verpflichten, diese Bäume auf eine maximale Höhe von sechs Metern zu stutzen. 2. Die zulässige Maximalhöhe der Bäume sei gerichtlich als Grunddienstbarkeit festzusetzen;