Es handelt sich um 15 Fichten und 3 Laubbäume (Blutbuche, Bergahorn), die im Jahre 1971 als Sichtschutz gepflanzt wurden und heute noch diesem Zweck dienen. Die 15 Bäume, um welche es im Streitfall geht, weisen einen Abstand zur Grenze mit Parz. 3927/3928 von 2,9 bis 6,4 m sowie Höhen zwischen 11,4 und 17,5 m auf. Die drei Grundstücke liegen, von Norden nach Süden ansteigend, in einer leichten Hanglage. Die Gebäude auf den Parzellen 3927 (X.) und 3761 (Y.) liegen 22,5 m auseinander mit einem Niveauunterschied von 2,8 m; jene auf den Parzellen 3928 (B.) und 3761 (Y.) liegen 24,8 m auseinander mit einem Niveauunterschied von 1,9 m.