A. X. und B. sind Eigentümer der auf Gemeindegebiet Flims gelegenen Grundstücke Parzellen Nrn. 3927 und 3928, welche in der mit Einfamilien- und Ferienhäusern überbauten Bauzone A liegen. Y. ist Eigentümer des südlich an diese Parzellen angrenzenden Grundstücks Parzelle Nr. 3761, welches ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Im Grenzbereich zu den Parzellen 3927 und 3928 stehen auf dem Grundstück von Y. insgesamt 18 Bäume, mehr oder weniger in zwei Reihen. Es handelt sich um 15 Fichten und 3 Laubbäume (Blutbuche, Bergahorn), die im Jahre 1971 als Sichtschutz gepflanzt wurden und heute noch diesem Zweck dienen.