2. Die Kosten des Erläuterungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2´000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 126.--, total somit Fr. 2‘126.-- zu einem Viertel zu Lasten der Gesuchsgegnerin und zu drei Vierteln zu Lasten des Gesuchstellers, der die Gesuchsgegnerin aussergerichtlich mit 1´000 Franken zu entschädigen hat. 3. Mitteilung an : __________ Für die Zivilkammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vorsitzende Der Aktuar ad hoc