Das Erläuterungsverfahren ist aber nicht dazu da, eine materielle Änderung des Urteils herbeizuführen. Das Kantonsgericht hat in dieser Frage einen Entscheid gefällt, der in den Augen des Beklagten richtig oder falsch sein mag, im vorliegenden Verfahren aber nicht zur Diskussion gestellt und folglich hier nicht neu beurteilt werden kann. Hier konnte es nur darum gehen, die Übereinstimmung des Dispositivs mit den Erwägungen zu überprüfen, was zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Wenn dem Beklagten die vom Kantonsgericht angeordneten Massnahmen als solche unrichtig erscheinen, mag er dies im Verfahren vor Bundesgericht geltend machen.