schneiden der Dachpappe geschaffenen rechtswidrigen Zustand zu beheben, und zwar durch das Wiederanbringen des abgefrästen Streifens der Dichtungsschicht aus Dachpappe und deren Schutz mit Winkelblechen, Steinplatten oder durch Verputz mit Netz. - In diesem Punkt kann von einer durch eine Erläuterung zu beseitigenden Unklarheit, beziehungsweise einem Widerspruch zwischen Begründung und Urteilsspruch keine Rede sein.