Arbeiten im gesamten inneren Bereich der Flachdachterrasse ausführen zu lassen. Dies entspricht nach den Urteilserwägungen in der Tat nicht der Meinung des Gerichts. Das konnte allerdings auch für den Gesuchsteller nicht zweifelhaft sein. Er selbst führt in der Begründung unter Hinweis auf Guldener (a.a.O. S. 535) aus, zur Auslegung des im Dispositiv zum Ausdruck gebrachten Entscheides seien auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.