Mit dem Kaufvertrag zwischen Y. und X. wurde den Kaufrechtsberechtigten nicht nur das Recht auf Übertragung der Grundstücke vereitelt. Durch die Verrechnung des Kaufpreises mit Lohnguthaben wurde gleichzeitig die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche gegenüber Y. erschwert. Abgesehen von der Ausübungserklärung der Berufungsbeklagten ist somit kein Grund ersichtlich, der Y. und X. vernünftigerweise hätte veranlassen können, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschliessen. Obwohl Y. in einer schwierigen Lage war, wurde zum fraglichen Zeitpunkt insbesondere weder von Seiten der Vormundschaftsbehörde noch von allfälligen Gläubigern Druck ausgeübt.