c) Gemäss Prozessantwort begab sich Y. im November 1996 zusammen mit X. zum Grundbuchverwalter K. und wollte von ihm wissen, "ob er seine Liegenschaften wirklich hergeben müsse" (Prozessantwort, Ziff. 5, S. 7). Der Grundbuchverwalter sollte ihnen mithin Auskunft über die Tragweite der Kaufsrechte und einer allfälligen Verlängerung erteilen. Ende 1996 liessen sie sich gemeinsam von Rechtsanwalt und Notar Marcus Defuns beraten (Prozessantwort Ziff. 10, S. 7). X. ist anerkanntermassen die Lebensgefährtin von Y. (Prozessantwort Ziff.