Widerrechtlichkeit von einem weiten Inhaltsbegriff auszugehen ist (Huegenin Jacobs, a.a.O., NN. 32, 36). Der Verstoss gegen vertragliche Rechte Dritter ist nach herrschender Lehre und jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht widerrechtlich (BGE 114 II 97 mit Hinweisen; Huguenin Jacobs, a.a.O., N. 18 zu Art. 19/20 OR, Von Thur/Peter, Allgemeiner Teil des Schweizerischen Obligationenrechts, Bd. I., 3. Aufl., Zürich 1979, S. 252). Dies gilt auch für den sogenannten Doppelverkauf, also den Abschluss und die Eintragung eines zweiten Kaufvertrages über das gleiche Grundstück (BGE 75 II 131, 85 II 565).