Die Kaufrechtsberechtigten sicherten den Kaufpreis mit einer Solidarbürgschaftsverpflichtung der Graubündner Kantonalbank (KB 32). Im Begleitschreiben zur Ausübungserklärung vom 12. Dezember 1996 (KB 21) hielten sie sodann fest, dass sie bereit seien, mit Y. über eine Verlängerung seines 15