Gemäss dieser Zusammenstellung ist neben den beiden Pauschalen von total 120'000.-- unter dem Titel „bauliche Verbesserungen“ ein Betrag von Fr. 85‘000.-- als Anteil Um- und Anbaukosten WC und ein Betrag von Fr. 84'719.-- als Anteil an Kanalisationskosten gemäss einer Zusammenstellung aus dem Jahre 1993 aufgeführt (BB 6 und 7). Enthalten ist sodann eine „Wohnrechtsentschädigung“ für Y. ab dem 31. Dezember 1996 für die Dauer von ca. 4 Jahren à Fr. 3‘000.-- pro Jahr, mithin von Fr. 12'000.--. Der angebotene Preis wurde somit entsprechend den Vorgaben gemäss der Vereinbarung vom 25. April 1977 bestimmt.