tumsverschaffung, der Kaufrechtsberechtigte zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (Gauch/Schluep/Schmid/Rey, Schweizerisches Obligationenrecht, AT, Bd. I, 7. Aufl., Zürich 1998, S. 16f, N. 69; Alfred Koller, Der Grundstückkauf, St. Gallen 1989, NN. 1504; 1520; NN 1519 und 1494;). Mit eingeschriebenem Brief vom 12. Dezember 1996 an Y. (KB 21) teilten die Kaufrechtsberechtigten folgendes mit: "Wir üben hiermit die Kaufsrechte an Parzelle F./Blatt P. einerseits und Parzellen/Blättern G. und I. des Grundbuches der Landsschaft N. Gemeine aus und offerieren Ihnen gleichzeitig die Erfüllung des Kaufvertrages auf erstes Verlangen unter Angabe der Zahlstelle gegen Eitragung"