1. Es seien die Kläger und Widerbeklagten solidarisch zu verpflichten, den Beklagten und Widerklägern Fr. 1'988.-- zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 1. 4.1997 zu bezahlen. 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer von 6.5% zulasten der Kläger und Widerbeklagten, ebenfalls unter solidarischer Haftbarkeit.