zuzüglich 6.5% MwSt. zulasten der dafür solidarisch haftbar zu machenden Beklagten 1 und 2. Beklagtisches Rechtsbegehren: 1. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer von 6.5% zulasten der Kläger, unter solidarischer Haftbarkeit. Widerklage der Beklagten: 1. Es seien die Kläger und Widerbeklagten solidarisch zu verpflichten, den Beklagten und Widerklägern Fr. 1'988.-- zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 1. 4.1997 zu bezahlen.