Am 9. Dezember 1997 leitete die einfache Gesellschaft E., nämlich Dr. A., B. und C., beim Vermittleramt des Kreises N. gegen X. und Y. eine Klage ein. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung vom 28. Januar 1998 wurde am 29. Januar 1998 der Leitschein ausgestellt mit folgenden Rechtsbegehren: Klägerisches Rechtsbegehren 1. Das Grundbuchamt N. sei anzuweisen, im Grundbuch der Landschaft N. Gemeinde alle im Zusammenhang mit dem zwischen den Beklagten 1 und 2 abgeschlossenen Kauf- und Wohnrechtsvertrag betreffend Parzellen F., G. und I. des Grundbuches der Landschaft N. Gemeinde vom 6./7. Januar 1997 vorgenommenen