Mit Vollmacht für alle Berechtigten gab C. gleichzeitig die Erklärung ab, die Kaufsrechte bezüglich aller drei Parzellen zum Preise von Fr. 299'719.-- auszuüben und ersuchte Y., die für die Eigentumsübertragung erforderliche Grundbuchanmeldung vorzunehmen (KB 19-24). Eine entsprechend vorbereitete Anmeldung sandte das Grundbuchamt am 18. Dezember 1996 an C. mit dem Hinweis, dass die Handlungsfähigkeit von Y. geklärt werden müsse. C. leitete die Anmeldung am 19. Dezember 1996 an Y. weiter.