Für Parzelle G. wurde ein Kaufpreis von pauschal Fr. 60'000.-- vereinbart. Für die Parzelle F. mit dem Restaurationsbetrieb wurde ein Basispreis von Fr. 60'000.-- zuzüglich von den Kaufsberechtigten genehmigte wertvermehrende Aufwendungen abzüglich übliche Abschreibungen nach Massgabe des Wehrsteuerrechts vorgesehen. Das Kaufsrecht konnte jederzeit ausgeübt werden. Y. konnte jedoch verlangen, den Restaurationsbetrieb gegen einen ortsüblichen Pachtzins für ein Jahr weiterführen zu können.