A. 1. Dr. A., B. und C. gründeten in den sechziger Jahren die heutige Bergbahnen D. AG. Zudem schlossen sie sich vertraglich zur einfachen Gesellschaft „Interessengemeinschaft E.“ (nachfolgend IG E.) zusammen, welche den Zweck verfolgte, die für die Bergbahnen notwendigen Rechte im Bereich des Skigebietes zu sichern. Y. war Eigentümer verschiedener Grundstücke im Gebiet E., durch welche eine Piste der Bergbahnen D. AG führt. Insbesondere gehörte ihm die zentral am Rande der Talabfahrtspiste liegende Parzelle F.. Auf dieser Parzelle befindet sich das Restaurant E., welches er mit X. führt.