3. Die Kosten des Vermittleramtes des Kreises Chur von Fr. 131.-- sowie diejenigen des Bezirksgerichts Plessur von Fr. 48'140.-- (Gerichtsgebühr Fr. 5'540.--, Schreibgebühr Fr. 350.--, Expertise Fr. 32'250.--, Streitwertzuschlag Fr. 10'000.--) gehen zu einem Drittel zu Lasten von X. und zu zwei Dritteln zu Lasten der Y., welche X. für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Plessur zudem ausseramtlich mit Fr. 13'000.-- zu entschädigen hat. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- einer Schreibgebühr von Fr. 364.--, total somit Fr. 8'364.--,