2. X. wird verpflichtet, der Y. Fr. 169'523.70 nebst Zins zu 5 % ab dem 15. März 1996 zu bezahlten. 3. Die Kosten des Vermittleramtes des Kreises Chur von Fr. 131.-- sowie diejenigen des Bezirksgerichts Plessur von Fr. 48'140.-- (Gerichtsgebühr Fr. 5'540.--, Schreibgebühr Fr. 350.--, Expertise Fr. 32'250.--, Streitwertzuschlag Fr. 10'000.--) gehen zu einem Drittel zu Lasten von X. und zu zwei Dritteln zu Lasten der Y., welche X. für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Plessur zudem ausseramtlich mit Fr. 13'000.-- zu entschädigen hat.