Demnach erkennt die Zivilkammer : 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffern 1 und 2 des angefochtenen Urteils werden aufgehoben. 2. X. wird verpflichtet, der Y. Fr. 169'523.70 nebst Zins zu 5 % ab dem 15. März 1996 zu bezahlten.