Der Zeuge sagt lediglich aus, die Bauunternehmung sei zuoberst auf dem Vergebungsantrag an den Bauherrn gestanden. Dieser habe aber noch ein letztes Gespräch mit der Unternehmung führen wollen. Die Y. sei ausser Betracht gefallen, weil sie nicht bereit gewesen sei, Warengutscheine als Geldersatz zu akzeptieren. Der Zeuge D. war damit eigenen Angaben zufolge anlässlich des entscheidenden Gesprächs zwischen den Verhandlungspartnern nicht anwesend.