Der kalkulierte Gewinn auf den Werkpreis von Fr. 30'798.24 (S. 9 der Expertise) reduziert sich ebenfalls auf 72 %, mithin auf gerundet Fr. 22'174.75, so dass sich der Verlust, welcher abzuziehen ist, unter Berücksichtigung der Wertkorrektur von Fr. 33'000.-- auf Fr. 10'825.25 erhöht. Es resultiert ein Schaden von Fr. 169'523.70, welchen der Berufungskläger der Berufungsbeklagten zu ersetzen hat.