rekten Aufwand vor/nach Vertragsrücktritt“ (Expertise S. 13f.) jeweils 28 % auf die Etappe D (vgl. Gutachten S. 5-7, Fragen 2a -d). Von den errechneten nicht überwälzbaren Deckungsbeiträgen an Verwaltung, Fixkosten, Inventar und Betriebsmaterial von insgesamt Fr. 182'739.48 sind somit lediglich 72%, mithin gerundet Fr. 131'572.40, als Schaden zu berücksichtigen (vgl. S. 13 f. der Expertise). Der kalkulierte Gewinn auf den Werkpreis von Fr. 30'798.24 (S. 9 der Expertise) reduziert sich ebenfalls auf 72 %, mithin auf gerundet Fr. 22'174.75, so dass sich der Verlust, welcher abzuziehen ist, unter Berücksichtigung der Wertkorrektur von Fr. 33'000.-- auf Fr. 10'825.25 erhöht.