Überwälzung des Deckungsbetrages aus Werklohn zu berücksichtigen wäre. Das Gutachten ist auf jeden Fall nicht bereits deshalb mangelhaft, weil es auf den nach Auffassung des Experten im Rahmen liegenden Kalkulationen der Unternehmung (KB 8) beruht. Soweit sich der Rechtsvertreter des Bestellers bei seinen Berechnungen auf das Protokoll der Vergebungsverhandlungen (BB 4) stützt, ist zudem festzuhalten, dass dieses Protokoll unter anderem auch in Punkt 4.5 (Offertanteile) unvollständig ausgefüllt ist, weshalb nicht ohne weiteres darauf abgestellt werden kann. Das Protokoll wurde von der Unternehmerin im übrigen nicht unterzeichnet.