Urteil S. 15) keinerlei Einwendungen vorgebracht. Auch bei der Berechnung des indirekten Aufwandes vor und nach dem Vertragsrücktritt (Gutachten S. 6-8) werden die Berechnungen des Deckungsbeitrages an die Verwaltung aus Materialkosten, aus Inventar und Betriebsmaterial, sowie aus Fremdleistung, welche auf den klägerischen Kalkulationen beruhen (KB 9, KB 10, KB 11 und KB 12; vgl. Expertise S. 6f., zu 2b) - 2d)), ausdrücklich anerkannt (Plädoyer S. 17). In all diesen Punkten wird auch die Begründung durch den Experten nicht kritisiert.