Deckungsbeiträge S. 4-8., Gewinn S. 9f; S. 13; überzählige Arbeitskräfte S. 10) und jeweils begründet, weshalb er durchwegs ganz erheblich niedrigere Beträge als gerechtfertigt erachtete (vgl. S. 11 ff.). So reduzierte er beispielsweise den behaupteten Gewinn von 6.81% der Selbstkosten oder Fr. 187'923.-- um Abzüge, Rabatte und Skonti und errechnete einen kalkulierten Gewinn von Fr. 30'798.-- (S.9f.). Unter Berücksichtigung der Wertkorrektur aufgrund der Verpflichtung zur Übernahme eines Hauses zu einem Fr. 33'000.-- über dem Verkehrswert liegenden Preis kam er effektiv zu einem kalkulierten Verlust von Fr. 2'201.--.