Auch wenn sich das genaue Datum des Vertragsabschlusses damit nicht eruieren lässt, steht fest, dass das fragliche Gespräch im Anschluss an die Vergabeverhandlungen in den letzten Februar- oder in den ersten Märztagen stattfand. Es erscheint plausibel, dass sich die Parteien an das genaue Datum des Telefons im Nachhinein nicht zu erinnern vermögen. Von einem Bestätigungsschreiben, welches vom Vertragsergebnis wesentlich abweicht, kann deswegen auf jeden Fall keine Rede sein.