O., N. 1159). In dieser schriftlichen Erklärung teilt die Erklärende, die Y., dem Empfänger X. nämlich mit, er habe mit ihr den in der Erklärung umschriebenen mündlichen Vertrag, nämlich einen Werkvertrag über die Baumeisterarbeiten für die Einfamilienhaus B. in A. mit einer Vertragssumme von Fr. 3'388'813.40 netto (Konditionen 4% Rabatt, 2% Skonto, MwSt inbegriffen) abgeschlossen. Dieses Bestätigungsschreiben erfüllt in rechtlicher Hinsicht auf jeden Fall die Funktion eines Beweismittels. Die Bestätigung bildet ein Indiz für den Abschluss und den Inhalt des bestätigten Vertrages. Gegenüber dem 12