Indem ausgeführt wird, man habe X. mit Schreiben vom 6. April 1995 auf die bereits getätigten Investitionen aufmerksam gemacht und angezeigt, weitere Verzögerungen nicht einfach hinnehmen zu wollen (Ziff. 6, S. 9), wird in der Prozesseingabe zwar in der Tat nicht mit der an sich wünschbaren Deutlichkeit behauptet, dass der mündlich abgeschlossene Vertrag mit dem Schreiben vom 6. April 1995 bestätigt worden sei. Mit der Wiedergabe eines Teils dieses Briefes, welcher gleichzeitig als Beweismittel angeboten wird, wird aber zumindest indirekt auf den mündlichen Vertragsabschluss und auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen Bezug genommen.