Im Protokoll der Vergabeverhandlungen (BB 4) wird ein entsprechender Vorbehalt in Ziff. 8.2. angebracht, indem festgehalten wird, dass die Auftragserteilung vorbehalten bleibe und erst wirksam sei mit allseitiger Unterzeichnung des Werkvertrages. Der entsprechende Passus ist indessen einer der vorformulierten Teile des Protokolles, welches nur teilweise ausgefüllt und lediglich von der Bauleitung am 22. März 1995 unterzeichnet wurde.