Peder Cathomen begründete seinen Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Berufung. In Replik und Duplik präzisierten die Parteianwälte im Wesentlichen das bereits Gesagte. Auf die Ausführungen vor Schranken und die Erwägungen im angefochtenen Urteil wird, soweit erforderlich, nachfolgend eingegangen.