H. Am 16. Januar 2001 fand die Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht Graubünden statt. Anwesend waren die Parteivertreter und X.. Die Vertröstungen waren geleistet worden. Gegen die Zuständigkeit und die Zusammensetzung des Gerichtes wurden keine Einwendungen erhoben. Das Beweisverfahren konnte ohne weitere Anträge geschlossen werden. Rechtsanwalt lic.iur. Wilfried Caviezel bestätigte und begründete in seinem Plädoyer, welches er im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. b OG schriftlich zu den Akten gab, die Anträge gemäss Berufungserklärung. Rechtsanwalt lic.iur. Peder Cathomen begründete seinen Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Berufung.