G. Gegen dieses Urteil liess X. am 1. November 2000 Berufung erklären mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Vorentscheid des Bezirksgerichtes Plessur vom 20. Oktober 1998, mitgeteilt am 17. Dezember 1998 sowie das Urteil des Bezirksgerichtes Plessur vom 23. Mai 2000, mitgeteilt am 12.Oktober 2000, seien aufzuheben. 2. Die Klage sei abzuweisen. 3. Eventuell: Es sei eine Oberexpertise anzuordnen. 4 4. Unter vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Klägerin.