Gemäss dem schriftlich bei den Akten liegenden Plädoyer Dr. Pallys wurde im Titel zu dieser Position ausdrücklich vom Minderwert des auf Anweisung von A. nicht sanierten äusseren Dachteils und die erfolgte Verwendung von lediglich 5 anstatt 10 cm Flumroc hingewiesen. Wenn im Text dann gesagt wird, die Bestellungsänderung sei nicht vom Verwalter E., sondern von A.s Bauführer angeordnet worden, so kann dies angesichts der gesamten Ausführungen zu diesem Punkt nicht in die Aussage umgemünzt werden, die Klägerin habe zugegeben, dass der Beklagte dem Unternehmer keine Weisungen gegeben habe.