712a Abs. 2 ZGB verletzenden Weise überschritten hat und folglich schon aus stockwerkeigentumsrechtlichen Gründen zu verpflichten ist, die Dachgartenanlage, einschliesslich der abgesägten Pergolastützen, die nach den Feststellungen des Experten F. nicht nach den Regeln der Baukunst beseitigt wurden, in der vom Bezirksgericht festgelegten Weise zu entfernen.